Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-436/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,26365
Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-436/98 (https://dejure.org/2000,26365)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.05.2000 - C-436/98 (https://dejure.org/2000,26365)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - C-436/98 (https://dejure.org/2000,26365)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,26365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    HMIL

  • EU-Kommission PDF

    HMIL Ltd gegen Minister for Agriculture, Food and Forestry.

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Sonderausfuhrerstattungen und Beihilfen für die private Lagerhaltung bei bestimmtem Rindfleisch

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-436/98
    (25) - Der Gerichtshof hatte häufig Unterschiede der sprachlichen Fassungen von Worten und Ausdrücken in Rechtsvorschriften der Gemeinschaftsorgane zu überprüfen; so hat er z. B. in seinem Urteil vom 12. November 1969 in der Rechtssache 29/69 (Stauder, Slg. 1969, 419) entschieden: "Ist eine Entscheidung an alle Mitgliedstaaten gerichtet, so verbietet es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung, die Vorschrift in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, und gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen vier Sprachen auszulegen" (Randnr. 3. Vgl. auch Urteil vom 5. Dezember 1967 in der Rechtssache 19/67, Van der Vecht, Slg. 1967, 462).

    Weiterhin hat der Gerichtshof betont, dass "nicht angenommen werden [kann], dass die Urheber der Entscheidung in einzelnen Ländern weiter gehende Pflichten vorsehen wollten als in anderen" (Urteil Stauder, Randnr. 4).

  • EuGH, 17.07.1997 - C-183/95

    Affish

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-436/98
    33 und 35 des Urteils vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-183/95 (Affish, Slg. 1997, I-4315) zur Gültigkeit des Verbots der Einfuhr aus einem Drittland stammender Fischereierzeugnisse sowie Nrn. 86 ff. meiner Schlussanträge in dieser Rechtssache.
  • EuGH, 20.05.1992 - C-385/89

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-436/98
    (71) - In seinem Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-385/89 (Griechenland/Kommission, Slg. 1992, I-3225) zum Rechnungsabschluss des EAGFL hat der Gerichtshof die Gültigkeit einer Entscheidung der Kommission überprüft, die nach Durchführung einer Stichprobenkontrolle erlassen worden war, und entschieden, dass "die Kommission zwar verpflichtet ist, geeignete und zuverlässige Kontrollmethoden anzuwenden, dass der klagende Mitgliedstaat aber ... den Beweis dafür zu erbringen hat, dass die von der Kommission angewandten Methoden weder, was die Art der vorzunehmenden Kontrolle angeht, geeignet noch, was die erzielten Ergebnisse betrifft, zuverlässig waren" (Randnr. 25).
  • EuGH, 10.10.1991 - C-161/90

    Petruzzi und Longo / AIPO u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-436/98
    (74) - Vgl. Urteil vom 10. Oktober 1991 in den Rechtssachen C-161/90 und C-162/90 (Petruzzi und Longo, Slg. 1991, I-4845, Randnrn.
  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-436/98
    (69) - Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-269/90 (Technische Universität München, Slg. 1991, I-5469) zur Versagung einer Zollbefreiung für ein in die Gemeinschaft eingeführtes wissenschaftliches Gerät mit der Begründung, es gebe ein wissenschaftlich gleichwertiges Gerät in der Gemeinschaft.
  • EuGH, 05.12.1967 - 19/67

    Soziale Verzekeringsbank / Van Der Vecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-436/98
    (25) - Der Gerichtshof hatte häufig Unterschiede der sprachlichen Fassungen von Worten und Ausdrücken in Rechtsvorschriften der Gemeinschaftsorgane zu überprüfen; so hat er z. B. in seinem Urteil vom 12. November 1969 in der Rechtssache 29/69 (Stauder, Slg. 1969, 419) entschieden: "Ist eine Entscheidung an alle Mitgliedstaaten gerichtet, so verbietet es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung, die Vorschrift in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, und gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen vier Sprachen auszulegen" (Randnr. 3. Vgl. auch Urteil vom 5. Dezember 1967 in der Rechtssache 19/67, Van der Vecht, Slg. 1967, 462).
  • EuGH, 27.03.1990 - 372/88

    Milk Marketing Board / Cricket St Thomas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-436/98
    Ferner hat er in seinem Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-327/88 (Cricket St Thomas, Slg. 1990, I-1345, Randnr. 18) entschieden, dass die Fassung in einer der Gemeinschaftssprachen (in jenem Fall die englische) "nicht als alleinige Grundlage für die Auslegung dieser Bestimmung herangezogen werden oder insoweit Vorrang vor den anderen sprachlichen Fassungen beanspruchen [kann]".
  • EuGH, 19.11.1998 - C-235/97

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-436/98
    23 bis 25) und vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97 (Frankreich/Kommission, Slg. I-7555, Randnr. 76).
  • EuGH, 06.10.1993 - C-55/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-436/98
    (47) - Ich weise darauf hin, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-55/91 (Italien/Kommission, Slg. 1993, I-4813), das im Rahmen des Rechnungsabschlusses des EAGFL erging, entschieden hat (Randnr. 67), dass die Finanzierung der Ausgaben der nationalen Behörden durch den EAGFL der Regel gehorcht, dass nur die im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht getätigten Ausgaben zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts gehen.
  • EuGH, 08.06.1994 - C-371/92

    Elliniko Dimosio / Ellinika Dimitriaka

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-436/98
    (33) - Er beruft sich auf die Urteile vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-371/92 (Ellinika Dimitriaka, Slg. 1994, I-2391, Randnrn.
  • EuGH, 10.01.1990 - 101/88

    Gausepohl / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • EuGH, 09.08.1994 - C-413/92

    Deutschland / Kommission

  • EuGH - 327/88 (anhängig)

    Tetra Pak Rausing / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht